Aufgaben werden in Abhängigkeit der spezifischen Anforderungen des Verkehrsvertrages definiert und beinhalten u.a.:
- Betreuung der Fahrgäste während der Zugfahrt im Fahrgastraum oder vor der Abfahrt am Bahnsteig
- Erteilung von Auskünften zu Fahrplänen und geplanten Baustellen
- Übernahme von Aufgaben in den Bereichen Sicherheit und Ordnung
- Übernahme von Aufgaben zur Betreuung und Serviceleistung
- Durchführung der Fahrkartenkontrollen
- Umsetzung der Tarif- und Beförderungsbedingungen
- Verkauf von Fahrkarten entsprechend der geltenden Regelungen und firstgerechte Abrechnung der Fahrgeldeinnahmen
- Begleitung von Bussen im SEV und Reisendenlenkung an der Station bzw. Haltestelle
- Ein- und Ausstiegshilfe von mobilitätseingeschränkten Reisenden
- Entgegennahme von Beschwerden und ggf. Weiterleitung
Trainerfunktion: Gestaltung + Planung + Durchführung:
- Welcome Day neuer Mitarbeiter
- Einarbeitungswoche
- jährlicher RFU nach Absprache BL und GBL
- situativer Themen nach Absprache BL und GBL (Fußball-WM / Themen Aufgabenträger, netzspezifische Themen)
- Begleitfahren
- Qualitätsrundfahrten (analog PT Bewertungen AT)
Neben den geforderten Leistungen übernimmt der/die Kundenbetreuer/in ebenfalls Aufgaben, um weitere funktionsinterne oder externe Rollen zu unterstützen. Dies beinhaltet u.a.:
- Entgegennahme, Verwahrung, Weitergabe und ggf. Erfassung von Fundsachen
- Verteilung von Informationsmaterial sowie Unterstützung von Aktionen im Rahmen des Fahrgastmarketings
- Kontrolle des Fahrgastraums und Meldung sowie nach Möglichkeit aktive Mitarbeit bei der Beseitigung von (Pönale-relevanten) Verschmutzungen und Beschädigungen
- Betreuung, Lenkung und Unterstützung der Reisenden im Störungs- und Evakuierungsfall
- Meldung von sicherheitsrelevanten Vorfällen und Durchsetzung des Hausrechts bei Verstößen gegen Beförderungsbedingungen
- Der Stelleninhaber ist verpflichtet, neben den aufgeführten Aufgaben nach Weisung der Vorgesetzten oder der Leitstelle Einzelaufträge auszuführen, die dem Wesen nach zu seinem Aufgabenbereich gehören oder sich aus der betrieblichen Notwendigkeit ergeben.
- Ggf. im Einzelfall Teilnahme an fachspezifischen Arbeitsgruppen beispielsweise zur Definition der benötigten Funktionalitäten MT-Geräte.